Aufgaben
Der Abwasserzweckverband „Nordkreis Weimar“ hat entsprechend seinen Satzungen im Verbandsgebiet die Abwasserbeseitigung durchzuführen.
Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben hat er unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ständig zu gewährleisten:
- Das im Verbandsgebiet anfallende Abwasser nach § 58 des Thüringer Wassergesetzes zu beseitigen, d.h. abzuleiten, zu behandeln (reinigen) sowie schrittweise alle hier notwendigen Anlagen zu errichten und zu betreiben. Zur Abwasserbeseitigungspflicht gehören auch die Entsorgung und Behandlung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen (nach DIN 4261) und abflusslosen Gruben.
- Der Zweckverband berät die Verbandsmitglieder in allen Fragen der Abwasserbeseitigung.
Verbandsgebiet
Folgende Städte und Gemeinden gehören zum Abwasserzweckverband „Nordkreis Weimar“:
Landgemeinde am Ettersberg
Landgemeinde Ilmtal Weinstrasse
selbstständige Gemeindeverwaltungen
Übersichtskarte des Abwasserzweckverbandes
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